CAMPING-VERORDNUNG

  • Bei der Ankunft sind die Camper verpflichtet, ihre Identitätsdokumente für die Registrierung von P.S. vorzulegen.

  • Jede Familie oder Gruppe ist verpflichtet, ihr Zelt, Wohnwagen, Auto, innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Platzes, die nicht ohne Genehmigung der Direktion geändert werden können, aufzustellen.

  • Abreisende werden gebeten, die Rechnung während der Check-out-Zeiten zu begleichen und den Stellplatz bis 14.00 Uhr freizugeben. Wird der Stellplatz nach dieser Zeit geräumt, wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet.

  • Camperbesuche sind für die erste Stunde kostenlos, danach müssen die Besucher den Tagessatz bezahlen.

  • Motorräder müssen immer von Hand geführt werden.

  • Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.

  • Während der Ruhezeit sind alle lauten Geräusche verboten, das Gleiche gilt für den Auf- und Abbau der Zelte.

  • Jeder Camper ist verpflichtet, die ihm gehörenden Gegenstände aufzubewahren. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für Diebstähle und Unfälle ab, die nicht auf Personen- oder Sachschäden infolge von Naturkatastrophen zurückzuführen sind.

  • Es ist strengstens verboten, Grübchen um Zelte herum zu graben, kochende Flüssigkeiten auf Pflanzen zu gießen, elektrische Systeme zu manipulieren.

  • Bettwäsche und Geschirr müssen in den entsprechenden Spülbecken gewaschen werden.

  • Minderjährige sind nur in Begleitung von Eltern oder volljährigen Verwandten erlaubt.

  • Jede Infektionskrankheit muss der Campingplatzverwaltung gemeldet werden.

  • ELEKTRISCHES SYSTEM: es ist obligatorisch das dreipolige Zinnkabel mit der Erde und 6 Amperés sind für den Anschluss gewährt.

  • In den Mobilheimen sind Haustiere nicht erlaubt.