CAMPING-VERORDNUNG
Bei der Ankunft sind die Camper verpflichtet, ihre Identitätsdokumente für die Registrierung von P.S. vorzulegen.
Jede Familie oder Gruppe ist verpflichtet, ihr Zelt, Wohnwagen, Auto, innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Platzes, die nicht ohne Genehmigung der Direktion geändert werden können, aufzustellen.
Abreisende werden gebeten, die Rechnung während der Check-out-Zeiten zu begleichen und den Stellplatz bis 14.00 Uhr freizugeben. Wird der Stellplatz nach dieser Zeit geräumt, wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet.
Camperbesuche sind für die erste Stunde kostenlos, danach müssen die Besucher den Tagessatz bezahlen.
Motorräder müssen immer von Hand geführt werden.
Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.
Während der Ruhezeit sind alle lauten Geräusche verboten, das Gleiche gilt für den Auf- und Abbau der Zelte.
Jeder Camper ist verpflichtet, die ihm gehörenden Gegenstände aufzubewahren. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für Diebstähle und Unfälle ab, die nicht auf Personen- oder Sachschäden infolge von Naturkatastrophen zurückzuführen sind.
Es ist strengstens verboten, Grübchen um Zelte herum zu graben, kochende Flüssigkeiten auf Pflanzen zu gießen, elektrische Systeme zu manipulieren.
Bettwäsche und Geschirr müssen in den entsprechenden Spülbecken gewaschen werden.
Minderjährige sind nur in Begleitung von Eltern oder volljährigen Verwandten erlaubt.
Jede Infektionskrankheit muss der Campingplatzverwaltung gemeldet werden.
ELEKTRISCHES SYSTEM: es ist obligatorisch das dreipolige Zinnkabel mit der Erde und 6 Amperés sind für den Anschluss gewährt.
In den Mobilheimen sind Haustiere nicht erlaubt.